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   BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 448/83   

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BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 448/83 (https://dejure.org/1985,1983)
BAG, Entscheidung vom 24.04.1985 - 4 AZR 448/83 (https://dejure.org/1985,1983)
BAG, Entscheidung vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 (https://dejure.org/1985,1983)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Stationist im Buchgroßhandel - Lagerverwalter - Gründliche Fachkenntnisse - Umfangreiche Erfahrungen - Erweiterung der praktischen Berufserfahrung - Selbständige Ausführung

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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 448/83
    Hierfür spricht auch der gleichermaßen berücksichtigungspflichtige tarifliche Gesamtzusammenhang (vgl. das Urteil des Senats vom 12. September 1984 - 4 AZR 336/82 - , zur Veröffentlichung vorgesehen) : Wenn nämlich in gleicher Weise in weiteren Tarifbeispielen vom "Leiten von Verkaufsstellen" (1.1), von der Leitung des "zentralen Schreibdienstes" (2.5) oder dem "Leiten des telefonischen Auftragsannahmedienstes" (wiederum 1.1) gesprochen wird, dann müssen dem betreffenden Arbeitnehmer jeweils alle diese Arbeitsbereiche betreffenden Leitungsaufgaben insgesamt und für den »Gesamtbereich übertragen sein.
  • BAG, 05.12.1979 - 4 AZN 41/79

    Nichtzulassungsbeschwerde - Bezeichnung des Rechtsbegriffs - Falsche Anwendung -

    Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 448/83
    oder wesentliche entscheidungserhebliche tatsächliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. das Urteil des Senats vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 -» zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie den Beschluß des Senats BAG 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 08.02.1984 - 4 AZR 369/83

    Supermarkt - Eingruppierung einer Kassiererin - Lebensmittel-Supermarktes -

    Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 448/83
    zum Ausdruck bringen, daß der diese Tätigkeit ausübende Arbeitnehmer die Erfordernisse der betreffenden Gehaltsgruppe erfüllt (vgl. die Urteile des Senats vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 -, 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 -> beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 zur Veröffentlichung vorgesehen , mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 20.06.1984 - 4 AZR 208/82

    Eingruppierung im Großhandel - Lohnrahmenabkommen - Tarifliche Oberbegriffe -

    Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 448/83
    zum Ausdruck bringen, daß der diese Tätigkeit ausübende Arbeitnehmer die Erfordernisse der betreffenden Gehaltsgruppe erfüllt (vgl. die Urteile des Senats vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 -, 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 -> beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 zur Veröffentlichung vorgesehen , mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 29.08.1984 - 4 AZR 309/82

    Eingruppierung: Amtlicher Landwirtschaftlicher Sachverständiger bei einem

    Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 448/83
    oder wesentliche entscheidungserhebliche tatsächliche Umstände unberücksichtigt geblieben sind (vgl. das Urteil des Senats vom 29. August 1984 - 4 AZR 309/82 -» zur Veröffentlichung vorgesehen, sowie den Beschluß des Senats BAG 32, 203, 206 = AP Nr. 1 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 41/83

    Kabelleitungstiefbau - Kabelleitungstiefbauarbeiten - Tiefbauarbeiten -

    Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 448/83
    zum Ausdruck bringen, daß der diese Tätigkeit ausübende Arbeitnehmer die Erfordernisse der betreffenden Gehaltsgruppe erfüllt (vgl. die Urteile des Senats vom 20. Juni 1984 - 4 AZR 208/82 -, 8. Februar 1984 - 4 AZR 369/83 -> beide zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen, und 18. Januar 1984 - 4 AZR 41/83 zur Veröffentlichung vorgesehen , mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 24.08.1983 - 4 AZR 32/81

    Eingruppierung einer Politesse - Gründliche Fachkenntnisse - Betrachtung aller

    Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 448/83
    Darüber hinaus fordern, wie das Landesarbeitsgericht ebenfalls richtig erkannt hat, die allgemeinen Merkmale der Gehaltsgruppe 5 GTV GuAußenh BW kumulativ im Sinne einer weiteren dreifachen Heraushebung "gründliche Fachkenntnisse", "umfangreiche Erfahrungen" und zudem, daß die Tätigkeit "weitgehend selbständig ausgeführt wird." Damit wird zunächst eine nicht unerhebliche Vertiefung und Erweiterung der Fachkenntnisse (vgl. das Urteil des Senats vom 24. August 1983 - 4 AZR 32/81 - AP Nr. 78 zu §§ 22, 23 BAT 1975) und außerdem eine beträchtliche Erweiterung der Fertigkeiten, d.h. der praktischen Berufserfahrung, gefordert.
  • BAG, 28.04.1982 - 4 AZR 707/79

    Spezielle Tätigkeitsmerkmale - Schreibdienst - Fremdsprachendienst - Aufgaben von

    Auszug aus BAG, 24.04.1985 - 4 AZR 448/83
    Schließlich ist es erforderlich, daß der Arbeitnehmer in nicht unerheblichem Ausmaß die Arbeitsgestaltung und die Erreichung der Arbeitsergebnisse nach eigenen Entscheidungen - wenn auch nicht frei von Weisungen Vorgesetzter - bestimmen muß (vgl. die Urteile des Senats BAG 30» 229, 238 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT-1975 und 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT 1975 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 10.12.1997 - 4 AZR 228/96

    Eingruppierung im Bereich Film-Bild-Ton der Bundeswehr

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers dann als selbständig im Sinne eines eigenständigen Tatbestandsmerkmals anzusehen, wenn sie - bezogen auf die konkrete Aufgabenstellung - eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereichs erfordert, die freilich fachliche Anleitung und Überwachung durch Vorgesetzte nicht gänzlich ausschließt (vgl. BAGE 30, 229, 238 = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken).
  • BAG, 15.06.1994 - 4 AZR 327/93

    Eingruppierung eines Betriebsberaters im Außendienst

    Nur wenn dies nicht der Fall ist, ist zu prüfen, ob die allgemeinen Merkmale der begehrten Vergütungsgruppe aus anderen Gründen erfüllt sind (BAG Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 131/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien; BAG Urteil vom 21. Juli 1993 - 4 AZR 486/92 -, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 600/87

    Tarifliche Bewertung der Tätigkeit einer Revisorin bei einer genossenschaftlichen

    Nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung des Senats ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers immer dann als selbständig anzusehen, wenn sie - bezogen auf die konkrete Aufgabenstellung - eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereiches fordert, die freilich fachliche Anleitung und Überwachung durch Vorgesetzte nicht gänzlich ausschließt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 30, 229, 238 [BAG 19.04.1978 - 4 AZR 721/76] = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 5, 27, 32 = AP Nr. 9 zu § 1 TOA sowie vom 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT 1979 und 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).

    Dafür ist charakteristisch ein selbständiges Erarbeiten der Arbeitsergebnisse unter Verwertung eines bestehenden Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraums bzw. die Befugnis, die Arbeitsgestaltung und die Erreichung der Arbeitsergebnisse in nicht unerheblichem Ausmaß nach eigenen Entscheidungen zu bestimmen (vgl. die Urteile des Senats BAGE 49, 250, 265 = AP Nr. 109 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel mit weiteren Nachweisen).

  • BAG, 21.07.1993 - 4 AZR 486/92

    Eingruppierung eines Zollsachbearbeiters

    Ist dies nicht der Fall, kann sich der Anspruch auf die höhere Vergütung aus der Erfüllung der allgemeinen Merkmale der geltend gemachten Vergütungsgruppe ergeben (BAG Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 20. August 1986 - 4 AZR 256/85 - AP Nr. 47 zu § 1 TVG Tarifverträge: Metallindustrie; BAG Urteil vom 13. November 1991 - 4 AZR 131/91 - AP Nr. 3 zu § 1 TVG Tarifverträge: Brauereien).
  • BAG, 02.03.1988 - 4 AZR 601/87

    Eingruppierung einer Revisorin im Bankgewerbe - Geltung des Tarivertrages auf

    Nach ständiger und gefestigter Rechtsprechung des Senats ist die Tätigkeit eines Arbeitnehmers immer dann als selbständig anzusehen, wenn sie - bezogen auf die konkrete Aufgabenstellung - eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereiches fordert, die freilich fachliche Anleitung und Überwachung durch Vorgesetzte nicht gänzlich ausschließt (vgl. die Urteile des Senats BAGE 30, 229, 238 [BAG 19.04.1978 - 4 AZR 721/76] = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975, BAGE 5, 27, 32 = AP Nr. 9 zu § 1 TOA sowie vom 28. April 1982 - 4 AZR 707/79 - AP Nr. 62 zu §§ 22, 23 BAT 1979 und 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).

    Dafür ist charakteristisch ein selbständiges Erarbeiten der Arbeitsergebnisse unter Verwertung eines bestehenden Ermessens-, Entscheidungs-, Gestaltungs- oder Beurteilungsspielraums bzw. die Befugnis, die Arbeitsgestaltung und die Erreichung der Arbeitsergebnisse in nicht unerheblichem Ausmaß nach eigenen Entscheidungen zu bestimmen (vgl. die Urteile des Senats BAGE 49, 250, 265 = AP Nr. 109 zu §§ 22, 23 BAT 1975 sowie vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel mit weiteren Nachweisen).

  • LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 76/04

    Tarifanwendbarkeit - Begriff des Großhandels - Eingruppierung eines

    Auf die allgemeinen Merkmale muss in diesen Fällen nur dann zurückgegriffen werden, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfasst wird (BAG, Urt. vom 24.04.1985 - 4 AZR 448/83 - AP 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. vom 25.09.1991 - 4 AZR 87/91 - AP 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. vom 26.07.1995 - 4 AZR 914/94 - AP 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
  • LAG Hamm, 17.09.1998 - 4 Sa 468/96
    Der Rechtsbegriff der "selbständigen Leistungen" kann nicht mit Tätigkeiten gleichgesetzt werden, die im allgemeinen Wortsinn "selbständig" sind, also ohne Anleitung erfolgen (BAG vom 19.04.1978, AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975 = EzA §§ 22-23 BAT Nr. 16; BAG vom 24.04.1985, AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
  • BAG, 22.06.1993 - 1 ABR 5/93

    Verweigerung der Zustimmung zur Eingruppierung eines technischen Redakteurs -

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Tätigkeit des Arbeitnehmers immer dann als selbständig im Sinne eines eigenständigen Tätigkeitsmerkmals anzusehen, wenn sie - bezogen auf die konkrete Aufgabenstellung - eine gewisse eigene Entscheidungsbefugnis über den zur Erbringung der geschuldeten Leistung einzuschlagenden Weg und das zu findende Ergebnis und damit eine gewisse Eigenständigkeit des Aufgabenbereiches erfordert, die freilich fachliche Anleitung und Überwachung durch Vorgesetzte nicht gänzlich ausschließt (BAGE 30, 229, 238 [BAG 19.04.1978 - 4 AZR 721/76] = AP Nr. 6 zu §§ 22, 23 BAT 1975; BAG Urteil vom 24. April 1985 - 4 AZR 448/83 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG Urteil vom 2. März 1988 - 4 AZR 600/87 - AP Nr. 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Banken).
  • LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 81/04

    Tarifanwendbarkeit - Begriff des Großhandels - Eingruppierung eines

    Auf die allgemeinen Merkmale muss in diesen Fällen nur dann zurückgegriffen werden, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfasst wird (BAG, Urt. vom 24.04.1985 - 4 AZR 448/83 - AP 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. vom 25.09.1991 - 4 AZR 87/91 - AP 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. vom 26.07.1995 - 4 AZR 914/94 - AP 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
  • LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 84/04

    Tarifanwendbarkeit - Begriff des Großhandels - Eingruppierung eines

    Auf die allgemeinen Merkmale muss in diesen Fällen nur dann zurückgegriffen werden, wenn die vom Arbeitnehmer ausgeübte Tätigkeit von einem Tätigkeitsbeispiel nicht oder nicht voll erfasst wird (BAG, Urt. vom 24.04.1985 - 4 AZR 448/83 - AP 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. vom 25.09.1991 - 4 AZR 87/91 - AP 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel; BAG, Urt. vom 26.07.1995 - 4 AZR 914/94 - AP 9 zu § 1 TVG Tarifverträge: Großhandel).
  • LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 82/04

    Tarifanwendbarkeit - Begriff des Großhandels - Eingruppierung eines

  • LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 80/04

    Tarifanwendbarkeit - Begriff des Großhandels - Eingruppierung eines

  • LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 79/04

    Tarifanwendbarkeit - Begriff des Großhandels - Eingruppierung eines

  • BAG, 17.05.1994 - 1 ABR 56/93

    Tarifgerechte Eingruppierung eines Feuerwehrmannes - Vorliegen qualifizierter

  • LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 78/04

    Tarifanwendbarkeit - Begriff des Großhandels - Eingruppierung eines

  • LAG Niedersachsen, 15.10.2004 - 3 Sa 77/04

    Tarifanwendbarkeit - Begriff des Großhandels - Eingruppierung eines

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